Ausfall Telefon

Bedingt durch einen Ausfall auf Seiten unseres Telekomanbieters, ist unsere Telefonanlage derzeit (08.09.2022, 07:00 Uhr) nicht erreichbar. Das Entstörungsteam arbeitet bereits daran. Sie erreichen uns daher derzeit lediglich über E-Mail oder Kontaktformular.

Zensus 16.05.2021

Zum Stichtag 16.05.2021 findet eine weitere Volks- und Wohnraumzählung statt. Hiermit verbunden treffen Eigentümer und Verwalter diverse Pflichten. 

 

Nachfolgende Daten werden angefordert: 

 

-       Gemeinde, Postleitzahl und amtlicher Gemeindeschlüssel

-       Art des Gebäudes

-       Eigentumsverhältnisse

-       Gebäudetyp

-       Baujahr

-       Zahl der Wohnungen

-       Heizungsart

-       Energieträger (sofern bekannt)

-       Art der Nutzung der Wohnung

-       Leerstandgründe

-       Leerstanddauer

-       Fläche der Wohnung (teilweise nicht bekannt)

-       Zahl der Räume

-       Nettokaltmiete

-       Name und Vornamen von bis zu zwei Personen, die die Wohnung nutzen 

 

Problem

Im Rahmen der WEG-Verwaltung verfügen wir nur über einen Teil der Daten – Wohnungs- und Bewohnerdaten liegen nicht vor. 

 

Diese Information sind wir verpflichtet, an das Statistische Landesamt weiterzugeben. Hier einhergehend mit der Übermittlung der Eigentümerlisten. Das Statistische Landesamt wird dann auf die Eigentümer*innen zukommen, und die gem. Zensusgesetz geforderten Daten abzufragen. Das Procedere sieht nicht vor, dass der WEG-Verwalter einen Teil der Daten übermittelt und die Eigentümer die fehlenden übrigen Daten. Vielmehr wird nur ein Auskunftspflichtiger benannt, der sämtliche Daten liefern kann. Der WEG-Verwalter fällt aus dem Verfahren raus, da er nicht in der Lage ist, die Wohnungsmerkmale und die Hilfsmerkmale zu liefern. 

 

Ihre Immobilienverwaltung regelt für Sie:  

 

a) Das statistische Landesamt erhält von uns Bestandslisten und pro Objekt die Namen und Anschriften der Eigentümer. 

 

b) Die Eigentümer*innen erhalten zusätzlich umfangreiche Informationen sowie einen Formulierungsvorschlag für deren Mieter*innen über die Verwendung deren personenbezogenen Daten.

 

c) Die angeforderten und der Verwaltung vorliegenden Daten werden aus verschiedenen Datenquellen zusammengestellt und im Rahmen des vorgegebenem Formats und Verfahrens den Eigentümer*innen zur Verfügung gestellt, damit diese deren Auskunftspflicht erfüllen können. Dies erfolgt in der Regel über Kundenportale oder dem passwortgeschützten Postfach Ihrer Eigentümergemeinschaft. Eine Übermittlung per Email ist ebenso möglich, wie in Ausnahmefällen postalische Übermittlung. 

 

d) Zu Ihren Fragen rund um den Zensus unterstützen wir Sie. 

 

Hinweise zum Datenschutz:

Mit diesem Schreiben informieren wir Sie, dass wir gem. Zensusgesetz verpflichtet sind, Ihre persönlichen Daten (Namen und Anschrift) an die zuständige Stelle des Landesamtes für Statistik weiterzuleiten. Aus dem Zensusgesetz ergibt sich ebenfalls eine Verpflichtung Ihrerseits, die persönlichen Daten Ihrer Mieter an die zuständige Stelle des Landesamtes für Statistik weiterzuleiten. Ihre Mieter sind hierüber von Ihnen zu informieren. Sofern Sie mit uns einen Vertrag für die Sondereigentumsverwaltung abgeschlossen haben, übernehmen wir dies für Sie.

 

Erhöhung der Trinkwassergebühren für die Stadt Kassel und Vellmar

Mit der Gebührenerhöhung soll sichergestellt werden, dass Kassels Wasserversorgung auch künftig auf gewohnt hohem Qualitätslevel werden kann. Nach 20 Jahren, in denen die Wassergebühren trotz steigender Kosten stabil gehalten wurden, sei dazu eine Erhöhung der Gebühren notwendig, so KASSELWASSER. Die am 26. November 2018 für den 01.Januar.2020 beschlossene Wasserversorgungssatzung wurde am 07. Dezember 2018 im Amtsblatt 57/2018 veröffentlicht.

3. Kasseler Eigentümer und Beirats- Forum

Bereits zum dritten Mal trafen sich am Freitag, dem 6. September 2019, zahlreiche Verwaltungsbeiräte und interessierte Wohnungseigentümer zum Kasseler Eigentümer- und Beiratsforum.

 

Als Veranstalter des Kasseler Eigentümer- und Beiratsforums, lud das Kasseler Hausverwaltungsunternehmen Führer & Brungs GmbH in diesem Jahr bereits zum dritten Kasseler Eigentümer- und Beiratsforum unter dem Verbandslogo des BVI, des Bundesverbands der Immobilienverwalter e.V., ein. Die Zusammengehörigkeit und gemeinsame Arbeit im deutschlandweit agierenden Hausverwalterverband spiegelt sich somit auch auf regionaler Ebene wider.

 

Mark Zimni, Geschäftsführer der Führer & Brungs Hausverwaltung und Vorstandsmitglied des BVI, begrüßte zur Veranstaltung rund 70 Teilnehmer im Kongresszentrum Wilhelmshöhe. Neben zahlreichen Verwaltungsbeiräten, fanden ebenso interessierte Immobilieneigentümer den Weg in das Kongresszentrum. Mit dieser hohen Teilnehmerzahl im Auditorium ist das Kasseler Eigentümer- und Beiratsforum in relativ kurzer Zeit zu einer der wichtigsten Veranstaltungen für Immobilieneigentümer in Nordhessen gewachsen. Ein klares Zeichen dafür, dass die besprochenen Themen und das Angebot von den Kunden ausgesprochen gut angenommen werden.

 

Tiefgehende Referate rund um die Themen Eigentum und Miete.

Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch veranschaulichte in seinem erfrischenden Vortrag zum Thema „Individualrecht und Verbandsinteresse“ mit der Fragestellung „Was darf der Eigentümer und was regelt die Gemeinschaft?“ u.a. aktuelle Änderungen der Rechtsprechung. Weiterhin verdeutlichte Fritsch, wie die Verantwortlichkeiten innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft geregelt sind.

 

Im Anschluss referierte Richter Dr. Matthias Löffler vom Amtsgericht Hannover zur aktuellen Rechtsprechung im Wohnungseigentum- und Mietrecht. Ihm gelang es dabei eindrucksvoll, die komplizierte Rechtsprechung transparent und verständlich darzustellen. 

 

Maik Streckert vom Deutschen Institut für Wasseranalytik, erklärte die hohen Anforderungen der Trinkwasserverordnung. Dabei machte er vor allem deutlich, welchen Aufwand es bedarf, um eine qualitativ hochwertige Versorgung mit Trinkwasser sicherzustellen.

 

Der Datenschutzbeauftragte der Führer & Brungs GmbH, Reinhold Okon aus München, verstand es, die komplexe Thematik des Datenschutzes auf unterhaltsame Weise, den Teilnehmern vorzustellen. Es wurde der enorme Aufwand beleuchtet, den ein professionell tätiges Hausverwaltungsunternehmen heutzutage für die Sicherheit der ihm anvertrauten Daten erbringen und beachten muss.

 

Die Veranstaltungsreihe "Kasseler Eigentümer- und Beiratsforum“ bot allen Referenten, Beiräten und Gästen eine stimmige Plattform, um mit Gleichgesinnten Erfahrungen auszutauschen und "auf Du und Du“ mit begeisternden Referenten zum Thema Lösungen für den Alltag im Mehrfamilienhaus zu finden. 

 

Am Ende der Veranstaltung verabschiedete Führer & Brungs Geschäftsführer Mark Zimni die Gäste sowie Referenten und dankte Ihnen für die gelungene Veranstaltung.

 

Die nächste Vortragsreihe im Rahmen des 4. Kasseler Eigentümer- und Beiratsforums findet voraussichtlich am 12. Februar 2021 statt. 

Führer & Brungs Geschäftsführer Mark Zimni beim Neujahrsempfang von BVI, HDB, Gefma e.V., GCSC, Immobilienverband IVD und ZIA

Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, stellte sich am gestrigen 12. Februar in Berlin den Fragen der wichtigsten Vertreter der Immobilienbranche, darunter BVI-Vorstandsmitglied Mark Zimni. Beim Neujahrsempfang von BVI, HDB, Gefma e.V., GCSC, Immobilienverband IVD und ZIA betonte Zimni u.a. die Notwendigkeit einer WEG-Novelle und eines Sachkundenachweises für Immobilienverwalter.

Horst Seehofer, Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat, stellte sich am gestrigen 12. Februar in Berlin den Fragen der wichtigsten Vertreter der Immobilienbranche, darunter BVI-Vorstandsmitglied Mark Zimni. Beim Neujahrsempfang von BVI, HDB, Gefma e.V., GCSC, Immobilienverband IVD und ZIA betonte Zimni u.a. die Notwendigkeit einer WEG-Novelle und eines Sachkundenachweises für Immobilienverwalter.

Der Westendturm in Kassel

Im Herzen Kassels, zwischen Innenstadt und dem Bergpark Wilhelmshöhe, errichtet die GWH Bauprojekte auf elf Etagen bis zu 21 extravagante Eigentumswohnungen. Das in Kassel bislang einzigartige Wohnhochhaus entsteht an der Westendstraße im Stadtteil Vorderer Westen und zeichnet sich insbesondere durch einen Panoramablick über die Stadt bis hin zum Herkules-Denkmal und 2- bis 4-Zimmer-Wohnungen mit flexibler Grundrissgestaltung aus. Die Führer & Brungs GmbH wird diese einzigartige Immobilie als WEG- Verwalter professionell verwalten.

2. Kasseler Eigentümer und Beirats- Forum

Am Freitag, 24.08.2018 fand im Schlosshotel Kassel bereits zum zweiten Mal das Kasseler Eigentümer und Beirats- Forum mit knapp 90 Teilnehmern statt. Die Führer & Brungs GmbH nimmt die seit dem 1. August 2018 geltenden Weiterbildungsverpflichtungen für Immobilienverwalter ernst - so ist es  in den letzten 15 Jahren immer selbstverständlich gewesen, nicht nur die Geschäftsführungsebene, sondern selbstverständlich auch das Personal umfangreich zu schulen und weiterzubilden. Die nun vom Gesetzgeber geforderten 20 Weiterbildungsstunden (innerhalb von 3 Jahren !) werden deutlich übererfüllt - so wie auch in den letzten 15 Jahren setzt die Führer & Brungs GmbH hier ein vielfaches, nämlich rund 30-40 Stunden pro Jahr (!)  an.

 

Aus Sicht des Unternehmens ist es aber auch unumgänglich, gewählte Verwaltungsbeiräte von Wohnungseigentumsanlagen (WEG) und interessierte Haus- und Wohnungseigentümer im Bereich der Hausverwaltung auf den Stand der gegenwärtigen Rechtsprechung zu bringen. Herr Zimni, Geschäftsführer der Führer & Brungs GmbH und Vorstand des Bundesverbandes der Immobilienverwalter e.V., hat dazu die bekannten Fachreferenten Dr. Olaf Riecke, Richter am Amtsgericht Hamburg-Blankenese und Rechtsanwalt Rüdiger Fritsch, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht aus Solingen, nach Kassel holen können.

Dr. Riecke hat mit seinem hanseatischen Charme die Teilnehmer auf den Stand der gegenwärtigen Rechtsprechung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht gebracht. Rechtsanwalt Fritsch verstand es mal wieder, auch komplexe juristische Sachverhalte mit einem Humor rüberzubringen, den man vor allem in juristischen Fragen niemals vermuten würde.

 

Die Resonanz der Teilnehmer war auch in diesem Jahr überwältigend! Der Dank gilt natürlich den beiden Fachreferenten, den Ausstellern der Fachausstellung (mit dabei waren auch in diesem Jahr wieder die Firmen Immocare, Howden-Caninenberg, Ochs & Esel (Gebäudetrockung), Reuse Haustechnik, Unity Media), dem Orga Team der Führer & Brungs GmbH und natürlich dem Personal des Schlosshotels.

 

Eines steht bereits heute schon fest - das 3. Kasseler Eigentümer und Beirats- Forum wird kommen. Die Planungen haben soeben begonnen!

F&B Geschäftsführer ist BVI Bundesvorstand

Der Geschäftsführer der Führer & Brungs GmbH, Herr Mark Zimni, wurde am 12. Mai 2016 in Berlin durch die Mitgliederversammlung des BVI (Bundesfachverband der Immobilienverwalter e.V.) mit überwältigender Mehrheit zum Mitglied des Bundesvorstands gewählt. Satzungsgemäß hat er das Amt des Landesvorsitzenden des BVI für die Bundesländer Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland an seinen vormaligen Stellvertreter, Stephan Grimm, abgegeben.

Bild v.l.: Mark Zimni, Martin Metzger, Thorsten Woldenga, Peter Waßmann, Dr. Klaus Nahlenz, Thomas Meier.


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Mieter muss Einbau von Funk-Rauchwarnmeldern dulden!

  1. Der Mieter kann sich im Verhältnis zu einem privaten Vermieter nicht unmittelbar auf ein Rech auf informationelle Selbstbestimmung berufen. Auch das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung betrifft nicht unmittelbar das Rechtsverhältnis des Mieters zum Wohnungsvermieter oder dem Grundstückseigentümer.
  2. Nimmt der Vermieter den Mieter auf Duldung des Einbaus von FunkRauchwarnmeldern in Anspruch, wird der Mieter hierdurch nicht in seinen Grundrechten verletzt. Dies gilt auch dann, wenn die zum Einbau vorgesehenen Rauchwarnmelder über weitere Funktionen (hier. Möglichkeit der Fernwartung über ein Steuerungsgerät) verfügen, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind.

BVerfG, Beschluss vom 08.12.2015 1 BvR 2921/15


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Kein Schadenersatzanspruch gegen den Mieter für Schaden am Marmorboden ("Urinieren im Stehen")

  1. Der Vermieter kann nur dann vom Mieter Schadenersatz wegen der Abstumpfung eines Marmorbodens im Toilettenbereich verlangen, wenn der Vermieter den Mieter zuvor auf die besondere Empfindlichkeit des Fußbodens hingewiesen hat.
  2. Es kann nicht als allgemein bekannt vorausgesetzt werden, dass durch ein "Urinieren im Stehen" aufgrund der unvermeidbaren Kleinstspritzer dauerhafte Schäden an einem Marmorboden im Nahbereich einer Toilette drohen. Vielmehr fällt es in die Risikosphäre des Vermieters, wenn der besonders (säure-) empfindliche Marmorboden durch ein solches Mieterverhalten beschädigt wird.

 

LG Düsseldorf, Urt. v. 12.11.2015 21 S 13/15


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